SiGeKo
Bauherren sind laut Baustellenverordnung (BaustellV. 1998) verpflichtet, je nach Art und
Umfang des Bauvorhabens mindestens einen Sicherheits- und
Gesundheitschutzkoordinator (SiGeKo) zu bestellen.
Der Bauherr ist damit für die Einhaltung der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes
verpflichtet und verantwortlich!
Wir übernehmen in diesem Fall für Sie die Koordination der am Bau Beteiligten in
Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz. Dafür erstellen wir auch Sicherheits- und
Gesundheitsschutzpläne, prüfen während des Bauvorhabens stichprobenartig die
Umsetzung der Vorgaben direkt auf der Baustelle.
Wir sind von der Berufsgenossenschaft dafür ausgebildet und qualifiziert.