SiGeKo
Bauherren sind laut Baustellenverordnung (BaustellV. 1998) verpflichtet, je nach Art und Umfang des Bauvorhabens mindestens einen Sicherheits- und Gesundheitschutzkoordinator (SiGeKo) zu bestellen. Der Bauherr ist damit für die Einhaltung der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes verpflichtet und verantwortlich! Wir übernehmen in diesem Fall für Sie die Koordination der am Bau Beteiligten in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz. Dafür erstellen wir auch Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne, prüfen während des Bauvorhabens stichprobenartig die Umsetzung der Vorgaben direkt auf der Baustelle. Wir sind von der Berufsgenossenschaft dafür ausgebildet und qualifiziert.